Förderungen des Elternvereins

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und übersenden Sie es per mail an claudia.stuebegger@outlook.com

Klassenansuchen

WICHTIG:

Die Prüfung der Unterstützungen erfolgt vertraulich durch den Vorstand des Elternvereins.

Über die Entscheidung wird der/die Antragsteller/in schriftlich informiert.

Ansuchen Schüler*in

weitere Förderungen:

Voraussetzungen für die Förderbarkeit

  1. Mitgliedschaft beim Elternverein
  2. Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung oder ein spezifischer Vorstandsentscheid über Förderbarkeit eines Vorfalles (Schulische Veranstaltungen werden als solche durch die Schulleitung festgelegt. Sie können beispielsweise Schulreisen wie Sprachreisen, Skikurse, Outdoortage, etc oder auch Prüfungszyklen wie Sprachzertifikate, etc. sein)
  3. Vorliegen eines Familieneinkommens im Rahmen der Fördergrenzen
  4. Antragstellung über das hier online verfügbare Antragsformular unter Beifügung verbindlicher Einkommensnachweise (Jahreslohnzettel, aktueller Lohnzettel, Bilanz, Einkommensteuerbescheid, etc.)

Wesentliche Paramenter des Fördersystems

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderungen erfolgen durch den Verein ausschließlich freiwillig. Der Elternverein behält sich vor, im Falle des Vorliegens unzureichender Geldmittel die Förderbeiträge zu beschränken, wobei in derartigen Fällen eine einheitliche prozentuelle Reduzierung erfolgt.

Der/Die Antragesteller/in versichert mit Antrag die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner/ihrer Angaben und verpflichtet sich, im Falle von Fehlangaben zur teilweisen bzw. vollständigen Rückzahlung der Förderbeiträge.

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